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Badener Wand am Battert wieder teilweise freigegeben – Erfolg für Klettersport und Naturschutz im Einklang

  • Autorenbild: AGKNO Felsbetreuer
    AGKNO Felsbetreuer
  • 30. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Nach langer Auseinandersetzung hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die pauschale, ganzjährige Sperrung der Badener Wand am Battert war unverhältnismäßig. Damit wurde der Klage des Deutschen Alpenvereins (DAV) teilweise stattgegeben – ein bedeutender Etappensieg für die Klettergemeinschaft im Nordschwarzwald.


Die Stadt Baden-Baden hatte Ende 2022 überraschend ein umfassendes Kletterverbot an der gesamten Badener Wand verhängt – mit Verweis auf den Vogelschutz. In diesem Zuge wurden nicht nur die Sicherungsringe aus dem Fels entfernt, sondern auch die ikonische Felsbrücke der Wand vollständig abgebaut – Maßnahmen, die in der Kletterszene für große Empörung sorgten.


Der DAV hatte von Beginn an betont: Eine saisonale Sperrung zum Schutz der Brutzeiten sei sinnvoll und ausreichend, wie sie an vielen anderen Felsen erfolgreich praktiziert wird. Die nun ergangene gerichtliche Entscheidung bestätigt diese Haltung. Demnach ist eine Sperrung vom 15. Januar bis 31. Juli rechtmäßig – darüber hinaus aber nicht zulässig.


Die konkreten nächsten Schritte und eine mögliche Wiedererschließung müssen nun in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden abgewartet werden. Klar ist aber: Der Weg für eine kooperative Lösung ist wieder offen.


Ein großer Dank gilt dem DAV sowie der AG Klettern Nordschwarzwald, deren unermüdlicher Einsatz diesen ersten, wichtigen Schritt für ein faires und zukunftsgerichtetes Miteinander von Naturschutz und Klettersport ermöglicht hat – am Battert und in der gesamten Region.



 
 
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